Bezuschussung durch AG

26. Oktober 2021

Vor dem Hintergrund der Pandemie und der damit verbundenen stark reduzierten Versorgungsmöglichkeiten am Arbeitsplatz bieten wir Unternehmen an, ihren Mitarbeitern zum einen eine sinnvolle und vollwertige Verpflegung anzubieten, zum anderen aber auch kontakt- und bargeldlos zahlen zu lassen. Die Bezahlung erfolgt mittels der Suppenkontor-App, das Lastschriftverfahren hat sich bewährt.

Wir haben die App um den Komplex „Bezuschussung durch Arbeitgeber“ erweitert. Hintergrund ist der vielfache Wunsch einzelner Arbeitgeber, zunehmender sozialer Kompetenz Rechnung zu tragen, nicht zuletzt auch mit  dem Ziel der Erhöhung der Mitarbeiterzufriedenheit.

Die Nutzung der App durch die MitarbeiterInnen wird dadurch nicht berührt, auf der Anwendungsseite ändert sich nichts. Der QR-Code auf dem Glas wird abgescannt, allerdings geht nicht der volle Betrag ins Lastschriftverfahren, sondern der um die Bezuschussung reduzierte Betrag. Das wird am Smartphone auch angezeigt. Der Arbeitgeber erhält monatlich eine Abrechnung über seine Gesamtbezuschussung zur vorteilhaften Berücksichtigung bei der Steuer.

Eine Verwaltungspauschale für diese zusätzliche Funktion wird nicht erhoben.